Metallbau Tiefenböck Gesellschaft m.b.H.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Sämtliche von uns erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers, insbesondere das Anschließen von eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern im Anbot oder in der Auftragsbestätigung sowie der Verweis darauf, sind rechtsunwirksam. Den AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber anerkennt diese Bedingungen mit der Erteilung oder Bestätigung des Auftrages, durch sonstige Vereinbarungen oder jedenfalls mit vorbehaltloser Annahme der Ware. Bei länger bestehender Geschäftsbeziehung gilt die vorbehaltlose Annahme der Faktura als Anerkennung der Bedingungen.

2. BERATUNG

Technische Beratung, Angaben und Auskünfte über Fertigungsmöglichkeiten sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Aussagen machen wir nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

3. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat. Sie ist von der übrigen Ware des Auftraggebers getrennt zu lagern und gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig. Der Auftraggeber hat uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort durch Einschreibebrief, in dringenden Fällen vorab per Telefax, mitzuteilen. Wird die Ware seitens des Auftraggebers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentum auch auf das neue Produkt. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Auftraggeber tritt dieser in jedem Fall seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber an uns ab und verpflichtet sich, seinen Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen.

4. LIEFERUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG

Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – ab Werk. Die Ware reist immer auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, frachtfreie Zusendung wurde vorab vereinbart. Die Lieferung gilt mit der Übergabe der Waren an Frachtführer, Bahn, Post, Spedition oder Abholer als von uns vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Gefahr auf den Auftraggeber über. Sofern mit dem Auftraggeber keine spezielle Versandart schriftlich vereinbart worden ist, steht es uns frei, den Versandweg, die Versandart und das Transportmittel nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. Von uns bekannt gegebene Liefertermine sind unverbindlich. Für ihre Einhaltung kann keine Gewähr übernommen werden. Die schriftliche Vereinbarung eines Liefertermins im Einzelfall gilt erst dann als verbindlich, wenn sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vom Auftraggeber erteilt wurden.

5. ZAHLUNG

Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug auch mit nur einer Teilzahlung, wird die gesamte aushaftende Forderung samt allfälligen Nebenforderungen sofort zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückzuhalten. Kann die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aus triftigen Gründen bezweifelt werden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung zu verweigern und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber keinesfalls zu. Selbst bei unverschuldeten Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in der Höhe von sechs Prozent über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank berechnet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen für gelieferte Waren aus irgendeinem Grunde zurückzuhalten oder eigene Zahlungsverpflichtungen mit offenen Forderungen gegen uns aufzurechnen.

6. PREISE

Unsere bekannt gegebenen Preise sind, falls nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, unverbindlich. Als vereinbart gilt der Preis des Tages, an dem die Ware versendet wird bzw. Lieferbereitschaft angezeigt wird. Wenn sich zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ein verbindlich vereinbarter Fixpreis aufgrund einer Änderung wesentlicher Faktoren unserer Preiskalkulation wie Personal-, Material-, Fracht- oder Kreditkosten usw. ändert, werden wir unserem Auftraggeber diese Umstände und die neuen Preise bekannt geben. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, ohne Säumnisfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Gibt er jedoch diesbezüglich innerhalb der von uns angemessen zu setzenden Frist keine schriftliche Rücktrittserklärung ab, so gelten die neuen Preise als vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers oder bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir ausdrücklich berechtigt, alle gewährten oder zugesagten Bonifikationen zurückzunehmen.

7. GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENERSATZ

Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden und spätestens drei Tage nach Erhalt der Ware, jedoch in jedem Fall vor Montage oder Verarbeitung der gelieferten Ware, bei uns eingegangen sein. Der Auftraggeber hat uns Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Veränderungen an beanstandeten Waren oder Gegenständen dürfen bis dahin bei sonstigem Haftungsausschluss nicht vorgenommen werden. Mängel, die nachweisbar auf unsachgemäßer Ausführung unserer Arbeit beruhen, werden von uns durch kostenlose Nacharbeit behoben. Für diese Nacharbeit ist eine angemessene Frist zu gewähren. Nach unserer Wahl können wir die mangelhafte Ware/Leistung an Ort und Stelle ausbessern oder diese zwecks Nachbesserung an uns zurücksenden lassen oder die mangelhafte Ware oder Teile derselben ersetzen. Im Falle der Rücksendung der Waren an uns übernimmt der Auftraggeber die Kosten und die Gefahr des Transportes. Die Rücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Ware oder Teile derselben an den Auftraggeber erfolgt – falls nicht anders schriftlich vereinbart – auf unsere Kosten. Für Leistungen, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der gegen den Unterlieferanten bestehenden Gewährleistungsansprüche. Für Mängel, die durch fehlerhafte Wartung, Anwendung (z.B. Reinigung) oder Abnützung entstehen, entfällt die Gewährleistung. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird auf grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz beschränkt, ein Anspruch auf entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt. Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.

8. PULVERBESCHICHTUNG

Aluminiumelemente werden nur für Innenanwendungen pulverbeschichtet! Die Farbtongenauigkeit ergibt sich aus den Lieferbedingungen des jeweiligen Pulverlackherstellers. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Anwendung von Pulver identer Charge eine Übereinstimmung des Farbtones mit von anderen Betrieben hergestellten Beschichtungen nicht gewährleistet ist. Der Auftraggeber hat uns die Waren frei von Bearbeitungsrückständen und Spänen, Verschmutzungen, z.B. Kleber, Silikon, Reste von Klebebändern und Ähnliches oder anderen Oberflächenmängeln zu übergeben. Entspricht die übergebene Ware nicht diesen Anforderungen oder handelt es sich um vorkorrodiertes Material, ist eine Qualitätsbearbeitung nicht möglich. Der Auftraggeber hat die dadurch bedingten Mehrkosten zu ersetzen. Hohlkammerprofile und Konstruktionen aus solchen Profilen sind vom Auftraggeber mit Bohrungen oder Öffnungen zum einwandfreien Ein- und Auslauf der Vorbehandlungsmittel zu versehen. Die Anfertigung von Bohrungen oder Öffnungen durch uns ist kostenpflichtig. Wir weisen darauf hin, dass es trotz sorgfältiger Bearbeitung bei der Beschichtung von eloxierten, feuer- oder galvanischverzinkten Teilen, Gussteilen, entlackten oder sandgestrahlten Teilen mit Fugen (z.B. Felgen, Radiatoren) durch Ausgasen bzw. durch alte Farbreste oder Entlackungsrückstände in Ritzen zu Bläschen- oder Kraterbildung kommen kann. Eine solche Bläschen- oder Kraterbildung stellt keinen Mangel dar. Beim Beschichten können auch bei sorgfältiger Bearbeitung Deformierungen entstehen. Wir weisen darauf hin, dass sich Aluminiumteile auch bei sorgfältigem Arbeiten im Einbrennofen verziehen können, etwa durch die bei der Fertigung eingebrachten Spannungen oder aufgrund des Verbunds unterschiedlicher Materialien und geschweißter Profile. Kältebrücken durch den Einbau von Kunststoffstegen können zu Oberflächenstörungen führen. Wird fertiggestellte Ware nicht abgeholt, wird diese höchstens für die Dauer von drei Monaten ab Beginn des Annahmeverzugs auf Kosten des Auftraggebers bei uns gelagert oder an ihn übersandt. Ist uns die Adresse nicht bekannt, sind wir nach Ablauf von drei Monaten zur Entsorgung berechtigt. Für arbeitsbedingten Ausschuss und Fehlmengen bei Kleinteilen wird bis zu einer Höhe von drei Prozent keine Haftung übernommen. Für Formveränderungen, Risse oder dergleichen oder für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß- oder Passgenauigkeit beweglicher Teile leisten wir keinen Kostenersatz. Hersteller- oder produktionsbedingte Eigenschaften des Pulvers, wie z.B. die Beständigkeit des Farbtones gegen Sonnenlicht, Schwankungen des Farbtons oder des Glanzes und Ähnliches, können von uns nicht beeinflusst werden.
Beschichtete oder lackierte Ware wird von uns sauber geliefert. Das Reinigen der von uns beschichteten oder lackierten Ware nach der Auslieferung ist nicht Auftragsgegenstand. Die Reinigung der montierten (verarbeiteten) Ware darf nur mit Reinigungsmitteln und Methoden erfolgen, die vom Pulverhersteller zugelassenen sind.

9. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT UND ANZUWENDENDES RECHT

Alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten fallen vereinbarungsgemäß ausschließlich in die Kompetenz des für den Sitz unseres Unternehmens zuständigen Gerichtes. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz unseres Unternehmens. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.